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Allgemeine Fragen zu REACh |
F: Welche
Strategie verfolgen Sie bezüglich REACh?
A:
Dow Corning unterstützt die Ziele von REACh zum Schutz der Umwelt und der
menschlichen Gesundheit. Bei REACh handelt es sich um ein komplexes Regelwerk
mit beträchtlichen geschäftlichen Auswirkungen auf die Lieferketten von
Herstellern. Als Lieferant von Chemikalien möchten wir sicherstellen, dass die
Geschäftsabläufe unserer Kunden durch REACh so wenig wie möglich beeinträchtigt
werden und dass wir aktiv die Chancen nutzen, die REACh uns bietet. Als ein
Unternehmen , das für seine Erfolge in der Produktverantwortung bekannt ist,
sind wir davon überzeugt, dass REACh eine Verstärkung für unsere laufenden
Programme darstellt. Weitere Einblicke können Sie unserer
Positionierungsaussage entnehmen:
http://www.dowcorning.com/content/publishedlit/REACh_Position_Statement_German_March11.pdf
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F: Wie haben
Sie sich auf REACh vorbereitet?
A: Dow Cornings Vorbereitungen auf REACh gehen gut voran. 2006
haben wir ein engagiertes und vielseitiges REACh-Team zusammengestellt und
systematisch unser gesamtes Produktportfolio überprüft. Sämtliche Stoffe, zu
deren Registrierung wir verpflichtet sind, wurden von uns bereits im Voraus
registriert, inklusive diverser Stoffe in Rohstoffen, die wir von Lieferanten
außerhalb der EU beziehen, sowie in Produkten von Dow Corning, die
außerhalb der EU gefertigt werden; und wir bereiten uns durch die aktive
Teilnahme an zahlreichen SIEFs auf die Registrierung vor.
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F: Inwiefern
werden sich die Lieferverträge ändern, um den Anforderungen von REACh gerecht
werden zu können?
A: Bei REACh handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift in der
Europäischen Union (EU). Werkstoffe, die direkt oder indirekt auf den EU-Markt
gebracht werden, müssen den Anforderungen von REACh in allen Punkten
entsprechen. Wie sich dies auf die Lieferverträge auswirken wird, hängt von den
Erwartungen und Vereinbarungen der einzelnen Unternehmen ab.
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Vorab-Registrierung |
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F: Hat
Dow Corning für seine Stoffe eine Vorab-Registrierung
durchgeführt?
A: Sämtliche Stoffe, zu deren Registrierung Dow Corning unter REACh
verpflichtet ist, wurden vom Unternehmen bereits im Voraus registriert,
inklusive diverser Stoffe in Rohstoffen, die wir von Lieferanten außerhalb der
EU beziehen, sowie in Produkten von Dow Corning, die außerhalb der EU
gefertigt werden.
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F: Wie finde
ich heraus, ob Dow Corning Stoffe im Voraus registriert hat?
A: Wir stellen für die Kunden unserer juristischen Einheiten in der
Europäischen Union ein Internetportal zur Verfügung, über das sie Informationen
zum Status der Vorab-Registrierung von Produkten abrufen können, die sie von
Dow Corning beziehen. In Fällen, in denen Dow Corning Rohstoffe von
Lieferanten bezieht, werden wir sicherstellen, nach Möglichkeit immer die
aktuellsten uns zur Verfügung stehenden Informationen bereitzustellen.
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F: Werden Sie
Vorab-Registrierungsnummern als Beweis für die Vorab-Registrierung
bereitstellen?
A: Die Produkte von Dow Corning setzen sich aus unterschiedlich
vielen Stoffen zusammen. Einige dieser Stoffe werden von unseren Lieferanten
oder deren Zulieferern im Voraus registriert, die nicht dazu verpflichtet sind,
die Vorab-Registrierungsnummern an uns oder unsere Kunden weiterzugeben.
Ohnehin ist es nicht möglich, aus der Vorab-Registrierungsnummer das
Unternehmen, das die Vorab-Registrierung durchgeführt hat, oder den im Voraus
registrierten Stoff abzulesen. Aus diesem Grund hat sich Dow Corning dafür
entschieden, die Vorab-Registrierungsnummern nicht bereitzustellen.
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F: Warum können
Sie mir nicht mitteilen, ob das in meinen Exporten in die EU enthaltene Produkt
von Dow Corning gemäß REACh registriert ist?
A: REACh unterscheidet sich dahingehend von anderen Bestimmungen, dass
die Registrierung nach Lieferkette und nach Stoff erfolgt. Importierte Produkte
können durch die Stoffregistrierung(en) eines von einem außerhalb der EU
ansässigen Hersteller oder Formulierer bestellten „Alleinvertreters“ abgedeckt
sein, falls der Name der Importeure und die jeweiligen importierten Mengen im
Registrierungsdossier des Alleinvertreters angegeben sind. Die importierten
Mengen müssen auch in der Lieferkette nachverfolgt werden können. Da
Dow Corning über mehrere komplexe Lieferketten verfügt, müssen wir das
Produkt zurück zu unserem Versandort verfolgen, um feststellen zu können, ob
wir über Registrierungen verfügen, die Ihr Produkt möglicherweise abdecken
könnten. Wir verwenden daher einen Treuhänder, der die Lieferkette verfolgt und
der im Registrierungsdossier als Bezugsquelle für die Namen der Importeure und
ihre jeweiligen importierten Mengen angegeben ist. Falls Sie ein Direktkunde
von Dow Corning sind und eine Abdeckung erhalten möchten, füllen Sie bitte
das Formular „ORT Request“ aus. Falls Sie Ihre Materialien von einer anderen
Quelle beziehen, beachten Sie bitte das ORT-Workflow-Diagramm, um zu verstehen,
wie die Anfrage in der Lieferkette nach oben weitergegeben werden muss, damit
eine Abdeckung gewährleistet ist.
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Chemische Stoffe in Produkten (inklusive SVHC-Stoffe) |
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F: Muss ich
Rohstoffe besserer Güte angeben, um den REACh-Regelungen gerecht werden zu
können?
A: Normalerweise nicht. In einigen Fällen wird REACh jedoch Änderungen
der Güte oder der Spezifikationen bestimmter Stoffe fördern. Dies gilt
insbesondere für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances
of Very High Concern = SVHC) als Komponenten oder mögliche
Verunreinigungen.
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F: Können Sie sagen, welche Produkte
REACh-konform sind?
A: Dow Corning ist der Ansicht, dass die Begriffe „REACh-konform“
und „REACh-fähig“ unpräzise sind und möglicherweise fehlinterpretiert werden
können. Wir können Ihnen jedoch Produkte empfehlen, in denen ausschließlich
Stoffe enthalten sind, die gemäß REACh innerhalb der gegebenen Lieferkette und
für die vorgesehene Verwendung im Voraus registriert wurden.
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F: Welche Garantie können Sie mir geben,
dass die von mir gekauften Produkte auch unter REACh noch verfügbar sein
werden?
A: Dow Corning ergreift sämtliche angemessenen Maßnahmen, um die
Lieferung seiner Produkte auch weiterhin aufrechtzuerhalten. In den meisten
Fällen wird REACh nur beschränkte Auswirkungen haben. Wenn es möglich ist, ein
betroffenes Produkt weiter zu liefern/neu zu formulieren, um die technischen
Leistungsanforderungen einzuhalten oder sogar zu übertreffen, werden wir uns in
angemessenem Umfang bemühen, dies zu tun. Falls dies jedoch nicht möglich oder
wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, werden wir unsere Kunden über unsere weitere
Vorgehensweise unterrichten. Aktuell plant Dow Corning keinerlei
Beantragung einer Authorisierung für die in seinen Produkten enthaltenen
Stoffe.
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F: Sind in den von Dow Corning
verkauften Produkten SVHC-Stoffe enthalten? Wenn ja, welche Produkte sind das
und in welchen Konzentrationen sind die Stoffe enthalten?
A: Wir konnten einige wenige Produkte mit SVHC-Stoffen identifizieren,
die derzeit im REACh-Regelwerk aufgeführt sind (EC/1907/2007; Anhänge 1 bis 6).
Diese sind, gemäß geltendem Recht, in den Sicherheitsdatenblättern der
Europäischen Union der betroffenen Produkte aufgelistet. Da die EChA
(Europäische Chemikalienagentur) immer neue Kandidatenlisten veröffentlicht,
überprüfen wir unsere Produkte auch weiterhin. Weitere Informationen zur
aktuellen Liste der Dow Corning-Produkte, die Stoffe der Kandidatenliste
enthalten, finden Sie über den Link
Kandidatenliste zu Produkten, die von REACH betroffen sind.
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F: Wann werden für Produkte von
Dow Corning neue Sicherheitsdatenblätter im „REACh-Format“ verfügbar
sein?
A: Wir werden das Format unserer Sicherheitsdatenblätter schrittweise an
das gemäß den REACh-Verordnungen [Artikel 31, Anhang II] vorgeschriebene Format
anpassen. Gemäß unserem Verständnis haben die Europäische Kommission und die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten sich auf einen Zeitraum zur
Umstellung auf das neue Format geeinigt [EChA Richtlinie zur Registrierung,
V1.4, S. 62-63]. Wir sind außerdem der Ansicht, dass selbige Behörden
vorgeschlagen haben, das Format der Sicherheitsdatenblätter anzupassen, sobald
eine sachbezogene Änderung der Sicherheitsdaten erforderlich ist (z. B. eine
Änderung der Produktklassifizierung oder -beschriftung) oder im Rahmen des
REACh-Registrierungsvorgangs weitere Daten verfügbar werden (z. B. Exposure
Scenarios). Die Sicherheitsdatenblätter werden gemäß diesem Vorschlag
aktualisiert und Downstream-Kunden und anderen Stellen je nach Bedarf zur
Verfügung gestellt [Artikel 31 (8)].
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F: Erhalte ich von Dow Corning
Informationen zur Zusammensetzung des Produkts für meine Vorab-Registrierung
bzw. Registrierung gemäß REACh?
A: Die Zusammensetzung seiner Produkte stellt für Dow Corning einen
sehr hohen Vermögenswert dar. Obwohl durch Geheimhaltungsabkommen ein gewisser
Schutz gewährleistet werden kann, ist Dow Corning bestrebt, die
Zusammensetzung seiner Produkte so vertraulich wie möglich zu behandeln und den
Kunden, wann immer uns dies möglich ist, auf andere Art und Weise zu helfen.
Bisher konnten wir unseren Kunden in Bezug auf REACh stets helfen, ohne
Informationen zur Zusammensetzung unserer Produkte offenlegen zu müssen
(Produkte mit SVHC-Stoffen ausgenommen). Wir empfehlen Ihnen daher einen Besuch
des REACh Resource Center, um etwas über unser Internetportal „My Premiere“
(für Kunden von innerhalb der EU tätigen juristischen Einheiten) und den
Service „Only Representative Trustee“ (für Kunden von außerhalb der EU tätigen
juristischen Einheiten) zu erfahren.
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F: Gemäß der CLP-Verordnung (Classification,
Labeling & Packaging) muss die ECHA darüber in Kenntnis gesetzt werden,
wenn zum Zweck der Aktualisierung des Einstufungs- und
Kennzeichnungsverzeichnisses aktive Stoffe in den EWR bzw. die EU importiert
werden. Übernimmt Dow Corning diese Benachrichtigung für mich?
A: Alle aktiven Stoffe in Produkten von Dow Corning, die von
Dow Corning im EWR bzw. in der EU hergestellt oder in den EWR bzw. die EU
importiert werden oder für die wir den Kunden eine Abdeckung durch unsere
Vorab-Registrierungen bzw. Registrierungen durch Alleinvertreter bereitgestellt
haben, werden an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA
gemeldet. Sie können daher sicher sein, dass in dieser Hinsicht keinerlei
Handlungsbedarf Ihrerseits besteht für alle Produkte, für die Ihnen entweder
ein Zertifikat im Rahmen unseres Only Representative Trustee-Modells
ausgestellt wurde oder die Sie von einer innerhalb der EU ansässigen
juristischen Einheit von Dow Corning bezogen haben.
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Registrierung |
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F: Wird Dow Corning Produkt xyz für
REACh registrieren?
A: REACh schreibt die Registrierung von Stoffen vor. Viele der von uns
angebotenen Produkte sind Präparate bzw. Mischungen aus verschiedenen Stoffen,
von denen jeder unter Umständen von Dow Corning oder einem seiner Lieferanten
gemäß REACh registriert werden muss.
Sämtliche Stoffe, zu deren Registrierung wir verpflichtet sind, wurden von uns
bereits im Voraus registriert, inklusive diverser Stoffe in Rohstoffen, die wir
von Lieferanten außerhalb der EU beziehen, sowie in Produkten von
Dow Corning, die außerhalb der EU gefertigt werden. In Fällen, in denen
dies nicht möglich war, werden wir den Kunden unsere geplante Vorgehensweise
mitteilen, um ihnen proaktiv bei der Minimierung von
Geschäftsbeeinträchtigungen zu helfen.
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F: Enthalten die Materialien, die ich von
Dow Corning kaufe, Stoffe, die unter REACh eingeschränkt sein werden? Wie
wird Dow Corning in solchen Fällen künftig vorgehen?
A: Wann immer möglich werden wir versuchen, Produkte, , die
eingeschränkte Stoffe oder Stoffe, die gemäß REACh autorisiert werden müssen,
enthalten, neu zu formulieren. Wir werden proaktiv mit den Kunden
kommunizieren, sobald Informationen zu potenziellen Autorisierungen verfügbar
sind. Derzeit sind uns keine in unseren Produkten enthaltenen Stoffe bekannt,
die eingeschränkt werden sollen.
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F: Wer wird die Registrierung Ihrer Stoffe
für REACh vornehmen?
A: Das hängt vom Stoff, der Handelsstruktur für die Herstellung und den
Verkauf dieses Stoffes und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Gemäß
REACh wird verlangt, dass es sich bei dem die Registrierung durchführenden
Unternehmen um den innerhalb der EU ansässigen Hersteller oder Importeur bzw.
um eine Einheit innerhalb der EU handelt, die als Alleinvertreter des außerhalb
der EU ansässigen Herstellers/Formulierers in Erscheinung tritt.
Dow Corning verfügt innerhalb der EU über mehrere juristische Einheiten,
die eine Registrierung als Importeur oder Alleinvertreter durchführen
könnten.
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F: Muss ich meine Lieferkette ändern, falls
Dow Corning meine Verwendung nicht im Sicherheitsdatenblatt
aufführt?
A: Falls Dow Corning Ihre Verwendung nicht im erweiterten
Sicherheitsdatenblatt des gekauften Produkts aufführt, müsste diese Verwendung
von uns bewertet werden, um festzustellen, ob sie unterstützt werden kann. Wenn
Ihr Anwendungsbereich unterstützt wird, kann Dow Corning das bestehende
Dossier eventuell um diesen ergänzen. Bitte kontaktieren
Sie uns in solchen Fällen, um Ihre spezielle Situation inklusive
Informationen zu Verwendung und Exposure Scenarios zu überprüfen.
Falls Dow Corning Ihre Verwendung nicht unterstützen kann, werden wir
diese Verwendung nicht gemäß REACh registrieren. In diesem Fall sind Sie
gesetzlich verpflichtet, entweder eine eigene Bewertung durchzuführen oder die
derartige Verwendung/Anwendung des Produkts von Dow Corning zu
unterlassen. Dow Corning wird Sie auch gerne dabei unterstützen, ein
Alternativprodukt zu finden, das Ihren Anforderungen genügt.
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F: Wie gehen Sie bei der Ausarbeitung und
Übermittlung von Exposure Scenarios vor?
A: Der Großteil unserer Produkte ist für Anwendungen spezifiziert, die
im REACh-Katalog für Anwendungsbeschreibungen aufgeführt sind. Falls
erforderlich erarbeiten wir mit wichtigen Downstream-Anwendern
Exposure-Scenario-Vorlagen und stellen diese allen Anwendern unserer Produkte
zur Verfügung. Grundlage hierfür sind Fälle, in denen unsere Aufzeichnungen
zeigen, dass die Verwendung des Produkts ähnlich der im Exposure Scenario ist.
Neue Anwendungsbereiche oder Verwendungszwecke, die von Dow Corning noch
nicht untersützt wurden, werden auf Einzelfallbasis bewertet.
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Importe von Kunden |
F: Kann ich mich darauf verlassen, dass mein
Import durch Ihre Registrierung gedeckt ist, wenn ich einen Werkstoff von
Dow Corning außerhalb der EU (Europäische Union) kaufe und verwende und
anschließend ein Präparat oder einen Artikel zum weiteren Gebrauch in die EU
exportiere, das bzw. der diesen Werkstoff von Dow Corning enthält? Werden
Sie das für mich übernehmen?
A: Dow Corning hat als Alleinvertreter für viele der in den
Rohstoffen unserer Lieferanten und in außerhalb der EU gefertigten Produkten
von Dow Corning enthaltenen Stoffe Vorab-Registrierungen durchgeführt. Falls
Menge und Verwendung des von Ihnen in die EU importierten Werkstoffs von
Dow Corning durch diese Vorab-Registrierungen abgedeckt sind, sollte
Dow Corning in der Lage sein, Ihre Importe abzudecken. Bitte kontaktieren
Sie uns, um sich über eine derartige Deckung zu informieren.
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F: Was ist ein Alleinvertreter? Warum ist er
wichtig?
A: Alle in Importen in die EU enthaltenen Stoffe müssen durch eine
(Vorab-)Registrierung abgedeckt sein. Diese (Vorab-)Registrierung kann entweder
von dem Importeur oder dem Alleinvertreter eines nicht in der EU tätigen
Herstellers/Formulierers in der Lieferkette durchgeführt werden. Unter
bestimmten Voraussetzungen bietet Dow Corning Importeuren eine Abdeckung
für ausgewählte Produkte, die von uns (vorab) als Alleinvertreter registriert
wurden. Dadurch können unsere Kunden auch weiterhin Produkte nach Europa
exportieren, ohne dabei die hohen Kosten für die Registrierung der in unseren
Produkten enthaltenen Stoffe tragen zu müssen.
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F: Welche
Aufgabe übernimmt der Treuhänder des Alleinvertreters?
A: Die Informationen eines in der EU tätigen Importeurs müssen bei der
Registrierung durch den Alleinvertreter angegeben werden. Da Dow Corning
Europe SA als Alleinvertreter für unsere juristischen Einheiten außerhalb der
EU tätig ist, müsste Dow Corning die Namen der Importeure kennen und
wissen, welche Mengen importiert werden. Bei Importeuren handelt es sich
normalerweise um Kunden unserer Kunden. Deshalb sind diese Informationen
möglicherweise vertraulich und können so nur unter erschwerten Bedingungen
offengelegt werden. Möglicherweise verstoßen diese Informationen auch gegen
geltendes Kartellrecht. Um dieser Herausforderung zu begegnen, ernennen wir Chemservice
als Treuhänder für diese Informationen der Importeure. Dieser Treuhänder
unterstützt uns dann bei allen Untersuchungen/Anfragen der entsprechenden
REACh-Behörden. Wenn ein Treuhänder zwischengeschaltet wird, müssen
Dow Corning die vertraulichen Informationen nicht selbst vorliegen.
Mithilfe dieses Modells können die importierten Mengen gemäß den Anforderungen
von REACh effektiv nachverfolgt werden.
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F: Warum sollte ich den Treuhänder des
Alleinvertreters bezahlen?
A: So können die Anforderungen an die Richtlinien für Exporte in die EU
sehr kostengünstig eingehalten werden. Alternativ kann Ihr Unternehmen, das
Produkte von Dow Corning in die EU exportiert, auch die hohen Kosten für
die Registrierung der in den Produkten von Dow Corning enthaltenen Stoffe
zahlen. In Anbetracht der möglichen Umsatzeinbußen sind wir der Ansicht, dass
unser Modell des Treuhänders des Alleinvertreters eine sehr kostengünstige
Alternative darstellt. Die Zahlung erfolgt über das Mitglied der Lieferkette.
So wird ein Vertrag zwischen dem Mitglied der Lieferkette und Chemservice
geschlossen, der die Vertraulichkeit der Informationen gewährleistet.
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F: Welche Kosten entstehen durch die Nutzung
des Alleinvertreter-Treuhandservices von Dow Corning?
A: Derzeit muss jedes Mitglied der Lieferkette an Chemservice eine
Gebühr von € 100 pro Zertifikat zahlen. Bei Zahlung dieser Gebühr erhalten Sie
ein Zertifikat, das Ihre exportierten Mengen bis zu dem auf dem Zertifikat
angegebenen Betrag für den angegebenen Zeitraum abdeckt. Importzertifikate sind
dabei für ein Kalenderjahr gültig, wohingegen Code-Zertifikate, die von
Mitgliedern weiter oben in der Lieferkette angefordert werden, eventuell bis
Ende des auf das Jahr der Ausstellung folgenden Kalenderjahres gültig
sind.
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F: Muss ich auch dann für den Treuhänder
zahlen, wenn ich die Informationen des Importeurs Dow Corning gegenüber
offenlege?
A: Ja. Der Treuhänder erfüllt zwei unterschiedliche Aufgaben. Zum einen
gewährleistet er die Vertraulichkeit der Daten, z. B. die Namen der Importeure.
Selbst wenn Sie Dow Corning diese Daten zur Verfügung stellen möchten,
können wir nicht für deren Vertraulichkeit garantieren, denn sie müssen bei der
Registrierung durch unsere Zulieferer oder uns selbst eventuell angegeben
werden. Zum anderen müssen wir zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
immer dieselbe Vorgehensweise anwenden, um als Alleinvertreter eine Abdeckung
für all unsere Kunden gewährleisten zu können. Der Treuhänder hilft uns bei der
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, bei Anfragen der jeweiligen Behörden
sowie bei der Nachverfolgung und Protokollierung der exportierten Mengen. Des
Weiteren sind wir der Ansicht, dass durch den Versand der Produkte mit einem
„Importzertifikat über Abdeckung der Einhaltung der REACh-Bestimmungen“ weitere
Vorteile entstehen.
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F: Werden die Gebühren für den Treuhänder
des Alleinvertreters von dem Distributor, dem Kunden des Distributors, dem
Kunden oder von Dow Corning übernommen?
A: Alle Mitglieder in der Lieferkette mit Ausnahme des Importeurs müssen
für jedes angeforderte Zertifikat Gebühren bezahlen. Wenn Sie beispielsweise
bei einem Distributor etwas kaufen und Ihr formuliertes Produkt anschließend
nach Frankreich (oder in ein anderes Land) exportieren, sind folgende Schritte
durchzuführen:
- Sie fordern vom Distributor die Abdeckung als Alleinvertreter an.
- Anschließend fordert der Distributor von Dow Corning ein
Code-Zertifikat an.
- Dow Corning erwirbt von Chemservice ein Code-Zertifikat und sendet
eine Kopie davon an den Distributor.
- Der Distributor erwirbt ein Code-Zertifikat von Chemservice und gibt dabei
den Code auf dem Zertifikat von Dow Corning an. Anschließend sendet er
eine Kopie an Sie.
- Sie erwerben daraufhin ein Importzertifikat von Chemservice und geben dabei
den Code auf dem Zertifikat des Distributors an. Anschließend senden Sie eine
Kopie des Importzertifikats an Ihren Kunden.
- Ihr Kunde erhält das Importzertifikat von Ihnen, ohne eine zusätzliche
Gebühr an Chemservice bezahlen zu müssen.
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F: Wie wird der Kunde des Distributors oder
der Kunde des Kunden bei diesem Modell abgedeckt?
A: Einen Überblick über den genauen Ablauf erhalten Sie unter Dow Corning
REACh Resource Centre Dort wird erklärt, wie die Anfrage in der Lieferkette
nach oben weitergegeben werden sollte, damit eine Abdeckung gewährleistet
ist.
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F: Werden die Informationen, die der Kunde
dem Treuhänder des Alleinvertreters zur Verfügung stellt, vertraulich
behandelt?
A: Diese Informationen werden von dem Treuhänder des Alleinvertreters
sicher gespeichert. Grundlage hierfür ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung
zwischen dem Treuhänder des Alleinvertreters und dem Kunden. Die Informationen
werden gegenüber den national zuständigen Behörden, z. B. den Zollbehörden oder
anderen Exekutivorganen, nur dann offengelegt, wenn dies als Teil einer
Untersuchung/Anfrage für den Compliance-Nachweis erforderlich ist.
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F: Wie kann der Treuhänder des
Alleinvertreters gewährleisten, dass die Informationen des Kunden vertraulich
behandelt werden?
A: Nur wenige Mitarbeiter des Treuhänders des Alleinvertreters dürfen
auf die sichere Datenbank zuzugreifen, in der diese Informationen verwaltet
werden.
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F: Wenn das Endprodukt des außerhalb der EU
tätigen Kunden Bestandteile enthält, die nicht von Dow Corning stammen,
wie z. B. silikonhaltige oder nicht silikonhaltige Stoffe, sorgt dieses Modell
dann nur für die Abdeckung der Stoffe von Dow Corning oder muss sich der
außerhalb der EU tätige Kunde dann an mehrere unterschiedliche Alleinvertreter
wenden?
A: Dow Corning sorgt als Alleinvertreter nur für die Abdeckung des
Anteils am Endprodukt, das aus dem Produkt von Dow Corning besteht. Der
andere Zulieferer kann entweder ebenfalls Chemservice als Treuhänder benennen
oder die Dienste eines anderen Alleinvertreters anbieten.
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F: Gilt das Treuhändermodell nur für
Produkte, die in Mengen von einer metrischen Tonne oder mehr in die EU bzw. den
EWR importiert werden?
A: Die Vorab-Registrierung bzw. Registrierung gemäß REACh ist
erforderlich für Stoffe und Monomere, die pro Jahr pro Importeur in Mengen von
einer metrischen Tonne oder mehr in die EU bzw. den EWR importiert werden.
Daher ist für Importe von weniger als einer Tonne eines Fertigprodukts pro Jahr
pro Importeur keine Vorab-Registrierung bzw. Registrierung erforderlich. Wenn
jedoch von einem Unternehmen mehrere Produkte importiert werden, muss der
Importeur die Mengen desselben in allen importierten Produkten enthaltenen
Stoffs addieren. Falls sich ein Importeur nicht sicher ist, ob die für mehrere
Produkte addierte Menge unter dem Grenzwert von einer Tonne bleibt, könnte er
in Erwägung ziehen, für die Stoffe in einem oder in mehreren der importierten
Produkte eine Abdeckung durch einen Alleinvertreter anzufordern.
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Der Inhalt dieses Dokuments dient lediglich der allgemeinen Information und
repräsentiert Dow Cornings Auslegung und Kommentare zum REACh-Regelwerk (und
jeglicher anderen hierin erwähnten Gesetzgebung). Es wird keinerlei Garantie,
Verpflichtung oder Haftung für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
der hierin enthaltenen Informationen übernommen. Die Dow Corning
Corporation (inklusive ihrer Tochterunternehmen und Niederlassungen) übernimmt
keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit der hierin enthaltenen
Informationen (oder das in die Richtigkeit dieser Informationen gesetzte
Vertrauen). Dieses Dokument ist nicht als rechtliche oder professionelle
Beratung zu verstehen und darf nicht als solche betrachtet werden.
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